Freundeskreis Satzung
Satzung

Freundeskreis Albert-Schweitzer-Gymnasium Leonberg e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins.

Der Verein führt den Namen FREUNDESKREIS ALBERT- SCHWEITZER-GYMNASIUM LEONBERG e.V. Er hat seinen Sitz in Leonberg und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Leonberg eingetragen. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr (jeweils vom 01.01. eines Jahres bis zum 31.12.).

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein hat den Zweck

  • die Beziehungen zwischen den ehemaligen und gegenwärtigen Schülern, Lehrern, Eltern und Freunden des Albert - Schweitzer - Gymnasiums Leonberg zu pflegen.
  • die Bildungs- und Erziehungsarbeit am Albert - Schweitzer - Gymnasium ideell und materiell zu unterstützen,
  • das geistige und kulturelle Leben zu fördern.

Der Zweck des Vereins wird insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrerkollegium, Elternbeirat und Schülervertretung sowie Durchführung von wissenschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen verwirklicht.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt gemäß § 2 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person wird durch Ausgaben begünstigt, die dem Zweck des Vereins fremd oder unverhältnismäßig hoch sind.
Beim Ausscheiden aus dem Verein oder bei seiner Auflösung erhalten die Mitglieder keine Zahlungen zurück.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks bestimmt die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens; dieses ist dem Albert - Schweitzer - Gymnasium Leonberg zur Verwendung für ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke zuzuführen.

§ 4 Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag

Mitglieder können werden

  • ehemalige und derzeitige Schüler des Albert - Schweitzer - Gymnasiums Leonberg ab vollendeten 16. Lebensjahr
  • Eltern ehemaliger und derzeitiger Schüler, Lehrer, die am Albert - Schweitzer - Gymnasium tätig waren oder sind,
  • Freunde und Förderer des Albert - Schweitzer - Gymnasiums Leonberg

Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand. 
Neben der Einzelmitgliedschaft kann es auch eine gemeinschaftliche Mitgliedschaft von Eltern, Erziehungsberechtigten, Lebenspartnern oder Familien geben. Schüler ab 16 Jahren, soweit sie das ASG besuchen, können in die gemeinschaftliche Mitgliedschaft bis zum Abitur bzw. bis zu ihrem Ausscheiden aus dem ASG aufgenommen werden.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bestimmt die Mitgliederversammlung. Der Mitgliederbeitrag ist zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres (01. Januar bis 31. Dezember) zu entrichten.
Jedes Mitglied ist berechtigt, die Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Der Vorstand kann einem Mitglied aus wichtigem Grund kündigen; erhebt das Mitglied dagegen Einspruch, so entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung

§ 6 Mitgliederversammlung

Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung jährlich mindestens einmal zur Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes schriftlich und unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss mindestens drei Wochen vor der Versammlung erfolgen

Die Mitgliederversammlung ist außerdem in gleicher Weise einzuberufen, wenn mindestens 25 % der Mitglieder dies schriftlich beantragen.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und bestellt zwei Rechnungsprüfer. Sie nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht entgegen und erteilt dem Vorstand und dem/der Kassenführer/in Entlastung.

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, außer bei Satzungsänderungen, bei denen die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.

Bei Satzungsänderungen und bei Einsprüchen gegen eine Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund durch den Vorstand (vgl. § 4) ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der eingetragenen Mitglieder anwesend sind.
Zur Entscheidung über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der eingetragenen Mitglieder erforderlich. Sind nicht genügend Mitglieder zur Versammlung erschienen, hat der Vorstand innerhalb von 4 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen bei der dann eine ¾ - Mehrheit der anwesenden Mitglieder genügt.

Über die Mitgliederversammlung und die Sitzungen des Vorstandes sind vom/von der Schriftführer/in Niederschriften anzufertigen, die von ihm/ihr und dem/der Vorsitzenden zu unterzeichnen sind.

§ 7 Vorstand und Beirat

Der ehrenamtliche Vorstand setzt sich zusammen aus

  • dem/der Vorsitzenden
  • zwei stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem/der Schriftführer/in
  • dem/der Kassenführer/in

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand in zwei Wahlgängen auf die Dauer von 2 Jahren. Im ersten Wahlgang wird der/die Vorsitzende gewählt. Im zweiten Wahlgang werden die übrigen Vorstandsmitglieder in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen gewählt; die Verteilung der Ämter unter diesen erfolgt innerhalb des gewählten Vorstands. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist möglich.

Der/die Schulleiter/in, der/die Vorsitzende des Elternbeirates und der/die Schülersprecher/in des Albert - Schweitzer - Gymnasiums Leonberg können dem Vorstand nicht angehören.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Der/die Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sind je allein, der/die Schriftführer/in und der/die Kassenführer/in gemeinsam zur Vertretung des Vereins gemäß § 26 BGB berechtigt.

Der Vorstand beschließt über die Maßnahmen zur Erfüllung des Vereinszwecks und handelt im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Insbesondere kann der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss über einen Betrag zur satzungsgemäßen Verwendung frei verfügen, dessen Höhe die Mitgliederversammlung jeweils für das Geschäftsjahr bestimmt hat.

Bei seiner Arbeit soll sich der Vorstand eines Beirates bedienen. Dem Beirat gehören an

  • der/die Schulleiter/in
  • der/die Vorsitzende des Elternbeirates
  • ein für 1 Jahr gewählter Vertreter aus dem Schülerrat ab Klasse 8 (oder im Verhinderungsfall ein Stellvertreter). Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
  • Ein für 1 Jahr gewählter Vertreter aus dem Lehrerkollegium (oder im Verhinderungsfall ein Stellvertreter). Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Sollte ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus seinem Amt oder dem Verein ausscheiden, ist der verbleibende Vorstand berechtigt, bis zur nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl vorzunehmen.

 

Leonberg, den 16.03.2005

Der Vorsitzende: Siegfried Müller

 

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