| Satzung |
Freundeskreis Albert-Schweitzer-Gymnasium Leonberg e.V.§ 1 Name und Sitz des Vereins. Der Verein führt den Namen FREUNDESKREIS ALBERT- SCHWEITZER-GYMNASIUM LEONBERG e.V. Er hat seinen Sitz in Leonberg und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Leonberg eingetragen. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr (jeweils vom 01.01. eines Jahres bis zum 31.12.). § 2 Zweck des Vereins Der Verein hat den Zweck
Der Zweck des Vereins wird insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrerkollegium, Elternbeirat und Schülervertretung sowie Durchführung von wissenschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen verwirklicht. § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt gemäß § 2 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung. § 4 Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag Mitglieder können werden
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand. § 5 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind:
§ 6 Mitgliederversammlung Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung jährlich mindestens einmal zur Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes schriftlich und unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss mindestens drei Wochen vor der Versammlung erfolgen Die Mitgliederversammlung ist außerdem in gleicher Weise einzuberufen, wenn mindestens 25 % der Mitglieder dies schriftlich beantragen. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und bestellt zwei Rechnungsprüfer. Sie nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht entgegen und erteilt dem Vorstand und dem/der Kassenführer/in Entlastung. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, außer bei Satzungsänderungen, bei denen die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich ist. Bei Satzungsänderungen und bei Einsprüchen gegen eine Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund durch den Vorstand (vgl. § 4) ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der eingetragenen Mitglieder anwesend sind. Über die Mitgliederversammlung und die Sitzungen des Vorstandes sind vom/von der Schriftführer/in Niederschriften anzufertigen, die von ihm/ihr und dem/der Vorsitzenden zu unterzeichnen sind. § 7 Vorstand und Beirat Der ehrenamtliche Vorstand setzt sich zusammen aus
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand in zwei Wahlgängen auf die Dauer von 2 Jahren. Im ersten Wahlgang wird der/die Vorsitzende gewählt. Im zweiten Wahlgang werden die übrigen Vorstandsmitglieder in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen gewählt; die Verteilung der Ämter unter diesen erfolgt innerhalb des gewählten Vorstands. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist möglich. Der/die Schulleiter/in, der/die Vorsitzende des Elternbeirates und der/die Schülersprecher/in des Albert - Schweitzer - Gymnasiums Leonberg können dem Vorstand nicht angehören. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Der/die Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sind je allein, der/die Schriftführer/in und der/die Kassenführer/in gemeinsam zur Vertretung des Vereins gemäß § 26 BGB berechtigt. Der Vorstand beschließt über die Maßnahmen zur Erfüllung des Vereinszwecks und handelt im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Insbesondere kann der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss über einen Betrag zur satzungsgemäßen Verwendung frei verfügen, dessen Höhe die Mitgliederversammlung jeweils für das Geschäftsjahr bestimmt hat. Bei seiner Arbeit soll sich der Vorstand eines Beirates bedienen. Dem Beirat gehören an
Sollte ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus seinem Amt oder dem Verein ausscheiden, ist der verbleibende Vorstand berechtigt, bis zur nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Leonberg, den 16.03.2005 Der Vorsitzende: Siegfried Müller |
Satzung
RSS Feed abonnieren